Sehr geehrte Patienten und Patientinnen,
seit Mittwoch, den 24.11.2021, gilt im Bundesland Sachsen-Anhalt für unsere Klinik die „3-G-Regel“ für alle Patienten und Mitarbeiter.
Das heißt, es dürfen nur noch Patienten, Selbstzahler und Mitarbeiter, welche geimpft, genesen oder getestet sind unsere Reha-Klinik zur Behandlung nutzen.
Zudem sind die bekannten, allgemeinen Schutz-Maßnahmen weiter einzuhalten:
- grundsätzliche Hygienemaßnahmen,
- die Abstandsregeln und
- das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Facebook-Seite.
Die Geschäftsführung