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Die Nachsorge mit IRENA und T-RENA
Sichern Sie Ihren Rehabilitationserfolg nach der medizinischen Reha durch die Teilnahme am Nachsorge-Konzept der Deutschen Rentenversicherung (IRENA bzw. T-RENA).
Nachsorgeleistungen
Eine Aufgabe der ganzheitlichen medizinischen Rehabilitation ist die Vermittlung von Informationen und Angeboten von Maßnahmen nach der medizinischen Rehabilitation (wie Reha-Sport, Funktionstraining, Heilmittelverordnung, Intensivierte Rehabilitationsnachsorge, etc). Die Nachsorge dient der nachhaltigen Sicherung und Stabilisierung der bereits während der stationären bzw. ambulanten Rehabilitationsmaßnahme erreichten Ergebnisse, welche berufsbegleitend in Anspruch genommen werden soll.
Dazu gehören der Transfer des Erlernten in den Alltag, die weitere Verbesserung der noch eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten sowie die Verstetigung und Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, um so eine positive Veränderung des gesundheitlichen Wohlbefindens und eine Re-Integration in das Erwerbsleben zu bewirken. Die Nachsorgeprogramme sind durch die Rentenversicherung ausschließlich als Gruppenbehandlung konzipiert.
Die Empfehlung zur Nachsorge erfolgt durch den Reha-Arzt (während einer ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsmaßnahme).
Die Intensivierte Rehabiliationsnachsorge ist eine Leistung der Rentenversicherung. Sie können maximal 24 Termine mit einer Zeitdauer von 90 Minuten in Anspruch nehmen. Der Beginn hat innerhalb der ersten drei Monate nach Entlassung aus der Reha zu erfolgen und die Maßnahme muss spätestens zwölf Monate nach Reha-Abschluss beendet sein.
Die Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge konzentriert sich wie der Name bereits sagt auf die rein sporttherapeutische Betreuung. Sie können maximal 26 Termine mit einer Zeitdauer von 60 Minuten in Anspruch nehmen. Generell muss hier innerhalb von vier Wochen nach Entlassung aus der Reha begonnen werden und der Abschluss der Maßnahme muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Unterbrechung
Bei einer Unterbrechung der Nachsorgebehandlung von mehr als sechs Wochen ist die Maßnahme zwingend zu beenden.
Fahrkosten – Zuzahlung
Bei beiden Nachsorgeformen erhalten die Patienten die Fahrkosten zur Nachsorge mit jeweils 5 Euro pro in Anspruch genommene Therapieeinheit erstattet.
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.