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Die Rehabilitative Nachsorge T-RENA

Sichern Sie Ihren Rehabilitationserfolg nach der medizinischen Rehabilitation mit T-RENA, einem Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenver­sicherung.

Nachsorgeleistungen
Die Reha-Nachsorgeleistungen nach § 17 SGB VI schließen sich an eine medizinische Rehabilitation nach § 15 SGB VI an. Sie soll möglichst in einer Einrichtung in Wohnort-Nähe durchgeführt werden.

Ziel
Die Nachsorge dient der nachhaltigen Sicherung und Stabilisierung der bereits während der stationären bzw. ambulanten Rehabilitationsmaßnahme erreichten Ergebnisse.

Dazu gehören der Transfer des Erlernten in den Alltag, die weitere Verbesserung der noch eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten sowie die Verstetigung und Verstärkung der Selbstmanagementkompetenz.

Empfehlung
Die Empfehlung zur Nachsorge erfolgt durch den Reha-Arzt (während der ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsmaßnahme).

T-RENA – Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge

  • die Nachsorgeprogramme sind durch die Rentenversicherung ausschließlich als Gruppen­behandlung kon­zipiert und sollen berufsbegleitend durchgeführt werden
  • ist ein gerätegestütztes Trainingsangebot in der Gruppe
  • beinhaltet maximal 26 Termine à 60 Minuten
  • wird 2 x pro Woche an nicht aufeinander ­folgenden Tagen durchgeführt
  • Beginn innerhalb von vier Wochen, jedoch spätestens 6 Wochen nach Reha-Ende

Unterbrechung
Bei einer Unterbrechung der Nachsorgebehandlung von mehr als sechs Wochen ist die Maßnahme zwingend zu beenden.

Fahrkosten und Zuzahlung
Patienten des T-RENA-Nachsorgeprogramms erhalten die Fahrkosten zur Nachsorge mit jeweils 5 Euro pro in Anspruch genommene Therapieeinheit erstattet.
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.

Mehr Infos unter: www.nachderreha.de