Sehr geehrte Patienten und Patientinnen,
das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist jetzt Pflicht!
Nach der 9. Eindämmungs-VO S-A (Fassung vom 22.01.2021) ist jetzt in § 7 Abs. 4 das Tragen
eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Physiopraxen u. ä. angeordnet.