Sehr geehrte Patienten und Patientinnen,
seit Mittwoch, den 24.11.2021, gilt im Bundesland Sachsen-Anhalt eine neue Corona-Eindämmungsverordnung. Wir sind verpflichtet folgende behördliche Auflagen durchzusetzen:
- Zutritt nur nach der 3-G-Regel für alle Patienten und Mitarbeiter
- Bitte halten Sie Ihren entsprechenden Nachweis (Impfpass und zertifizierter Test) parat
- private Schnelltests dürfen wir nicht anerkennen
- wir führen vor Ort keine Test durch
- kein Zutritt mehr für nicht medizinische notwendige Begleitpersonen (auch 3-G-R)
Zudem sind die bekannten allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- grundsätzliche Hygienemaßnahmen,
- die Abstandsregeln und
- das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Facebook-Seite.
Die Geschäftsführung