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The Hospital of the
Future, Today
Ambulante Rehabilitation in unserer Tagesklinik
DIE BREITE PALETTE AN BEHANDLUNGEN SOLL IHNEN NACH EINEM UNFALL, EINER ERKRANKUNG ODER EINER OPERATION ERMÖGLICHEN WIEDER GANZ ODER WEITGEHEND BESCHWERDEFREI IN DEN PRIVATEN UND BERUFLICHEN ALLTAG ZURÜCKZUKEHREN.
Vorteile einer ambulanten Rehabilitation:
maßgeschneiderte Therapiezeiten
ganz auf die häusliche Situation der Patienten zugeschnitten
Fähigkeiten und Erlerntes aus der Rehabilitation können gleich am Abend zu Hause umgesetzt werden
WER IST EIGENTLICH ZUSTÄNDIG?
Für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständiger Rehaträger für medizinische Leistungen.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Regel zuständig bei Reha–Leistungen für Altersrentner sowie für Mütter und Väter (Mutter-Vater–Kind–Leistungen). Sie sind ebenfalls zuständig bei Reha-Leistungen für Eltern. Diese berücksichtigen neben der indikationsspezifischen Ausrichtung insbesondere die psychosoziale Problemsituation von Müttern und Vätern, die sich aktuell in Erziehungsverantwortung befinden.
Wenn ein Arbeits-, Schul– oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit maßgeblich ist, dann erbringt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Leistungen.
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Versicherten gestellt werden. Ihr Haus- oder Facharzt kann Ihnen eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme empfehlen und ist sicher gern bereit, die entsprechenden Schritte mit Ihnen einzuleiten. Nach der Genehmigung der Rehabilitationsmaßnahme werden wir mit Ihnen den Aufnahmetermin festlegen. Sie haben das Recht, Ihre Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen.
Befinden Sie sich zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus, kann vom Klinikarzt oder vom Sozialdienst eine Anschlussrehabilitation an den zuständigen Kostenträger gestellt werden. Bei einer Anschlussrehabilitation durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherungsträger sprechen wir den Aufnahmetermin mit dem Akutkrankenhaus oder mit dem Kostenträger ab.
Nach Arbeits-, Wege– und Schulunfällen oder bei Berufserkrankungen wird die ambulante Reha als Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) durchgeführt. Die Verordnung erfolgt durch Ihren behandelnden Unfallchirurgen (D-Arzt).
Die Aufnahmemodalitäten werden direkt mit Ihnen abgesprochen. Kommen Sie zur AHB zu uns, erfolgt die Terminabsprache mit dem Krankenhaus. Wir unterscheiden zwischen Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) und einer Ambulanten Rehabilitation. Da die Abrechnung über Sie persönlich erfolgt, sollten Sie vorab die Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe einholen.
ZUWEISUNGSFÄHIGE INDIKATIONEN
GANZTÄGIG AMBULANTE REHABILITATION UND ANSCHLUSSREHABILITATION (AHB)
Orthopädische Indikationen
Verletzungen und Erkrankungen sowie funktionelle Störungen und Beeinträchtigungen des Haltungs- und Bewegungsapparates z. B.
Knie-, Hüft- und Schulterendoprothesen sowie weitere Gelenke mit prothetischem Ersatz
Hand- und Ellenbogenverletzungen
Wirbelsäulenstabilisierung
Bandscheibenschäden (konservativ)
Zustand nach Amputationen
Zustand nach Schulter-OP
Bänderverletzungen
Kreuzband- und Meniskusläsionen
Achillessehnenruptur
Zustand nach Bandscheibenoperationen
funktionelle Beeinträchtigungen bei Arthrosen
chronische Schmerzzustände des Stütz- und Bewegungsapparates