Baby- und Kleinkindschwimmen
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Vielfältige Therapiemöglichkeiten
Auf Rezeptverordnung Ihres Haus- oder Facharztes können Sie sich auch bei reha FLEX in der Praxis für Physio- und Ergotherapie behandeln lassen. Gleichwohl hat reha FLEX viele weitere therapeutische Angebote, wie z. B. die Osteopathie oder die ambulante Ernährungsberatung.
HEILMITTELVERORDNUNG, REZEPT
Per Heilmittelverordnung/Rezept werden physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen ärztlich verordnet. Die reha FLEX Saline Rehabilitationsklinik Halle ist gleichfalls nach § 124 SGB V zur Erbringung von Heilmittelleistungen für alle gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und für Privatpatienten/Heilfürsorge zugelassen.
Wir bemühen uns im Interesse Ihrer Gesundheit um beste Behandlungsbedingungen und Service, bitte unterstützen Sie uns dabei.
- Die Verordnungen/Rezepte müssen vom behandelnden Arzt korrekt ausgefüllt sein:
1.1 Ausstellungsdatum
1.2. Diagnose mit entsprechendem ICD-10-Code und Diagnosegruppe
1.3. Heilmittel inkl. Anzahl und Wiederholung Nicht korrekt ausgefüllte Rezepte müssen wir abweisen. Für fehlerhaft ausgestellte Verordnungen erhält der Patient von uns für seinen Arzt einen entsprechenden Hinweiszettel mit der Bitte um Korrektur. Die durchgeführten Korrekturen sind durch den Arzt mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen. Erst bei Vorliegen der richtig korrigierten Verordnung ist ein Behandlungsbeginn möglich. - Die Behandlung muss nach Ausstellung des Rezeptes innerhalb von 28 Kalendertagen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
- Die Behandlungsintervalle müssen gemäß den Vorgaben des Arztes erfolgen.
- Bei einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen ist das Rezept abzubrechen.
- Die Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten werden mit den Krankenkassen abgerechnet. Aktuelle Preislisten sind nach Rücksprache beim Patientenservice einsehbar.
- Die seit 2004 gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10 % des Rezeptwertes) zzgl. Rezeptgebühr (10,- €) pro Verordnung ist bei der Terminvereinbarung sofort, spätestens aber im Verlauf des Behandlungszeitraumes, im Patientenservice in bar zu entrichten. Bei Erstellung einer nachträglichen Zuzahlungsrechnung wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 5,- € erhoben. Befreiungsausweise sind unmittelbar bei der Terminvereinbarung vorzulegen. Sie verlieren automatisch zum 31.12. des Jahres ihre Gültigkeit. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und BG-Patienten sind von der Zuzahlungspflicht befreit.
- Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt entsprechend den Honorarsätzen laut Aushang und stichtagsgenau. Die Honorarsätze gelten als vereinbart und sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung des Patienten diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Behandlung gültige Fassung der Honorarsätze.
- Im Sinne des § 302 SGB V i.V.m. Art. 6 Abs. 1 a-f DSGVO werden Daten des Patienten für die Abrechnung gegenüber dem Kostenträger gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung an Dritte (z. B. externe Abrechnungsgesellschaften) übermittelt (siehe Dokument: Information, Einverständniserklärung und Widerspruchsrecht zur Datenverarbeitung gemäß der Datenschutzgrundverordnung).
- Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Die Behandlungszeit entspricht den Vorgaben der Kostenträger und beinhaltet die Aus- und Anziehzeit.
- Durch den Patienten ist ein rechtzeitiges Erscheinen vor dem Behandlungstermin in der Einrichtung zu sichern. Verspätungen haben eine kürzere Behandlung zur Folge.
- Bei 2-maligem Fehlen von vereinbarten Terminen wird die Behandlung abgebrochen und die erbrachte Leistung abgerechnet.
- Gemäß § 615 BGB behalten wir uns das Recht zur Stellung von Ausfallrechnungen in Höhe des tatsächlichen Behandlungstarifes ausdrücklich vor, wenn die Absage des Termins nicht 24 Stunden vorher erfolgt.
- Die Aufsichtspflicht besteht ausschließlich für die Therapie. Vor und nach der Therapie sind die Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen aufsichtspflichtig und demnach voll haftbar.
- Für die Behandlung hat der Patient grundsätzlich 1 Handtuch als Unterlage mitzubringen, für Wasserbehandlungen und Behandlungen mit aktivem Anteil (z. B. KG Gerät) entsprechende Wechselsachen und Waschutensilien.
- In den Umkleidebereichen stehen abschließbare Umkleideschränke kostenlos zur Verfügung. Für die Benutzung der Umkleideschränke benötigt der Patient 1,- € zum Verschließen des Pfandschlosses. Das Pfandschloss gibt nach Freigabe des Schrankes den 1,- € Pfand automatisch zurück. Für nicht weggeschlossene abhanden gekommene Gegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung. Der Umkleideschrank ist kein Safe.
- Die Hausordnung und die Bewegungsbadordnung sind Bestandteil der Behandlungsbedingungen und durch den Patienten zu beachten. Flucht und Rettungspläne hängen im Treppenbereich auf jeder Etage aus. Bitte informieren Sie sich. Im Brandfall ist die Benutzung des Fahrstuhles verboten.