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Die Rehabilitative Nachsorge mit IRENA und T-RENA
Sichern Sie Ihren Rehabilitationserfolg nach der medizinischen Reha mit den Nachsorge-Programmen der Deutschen Rentenversicherung.
Nachsorgeleistungen
Die Reha-Nachsorgeleistungen nach § 17 SGB VI schließen sich an eine medizinische Rehabilitation nach § 15 SGB VI an. Sie soll möglichst in einer Einrichtung in Wohnort-Nähe durchgeführt werden.
Die Nachsorge dient der nachhaltigen Sicherung und Stabilisierung der bereits während der stationären bzw. ambulanten Rehabilitationsmaßnahme erreichten Ergebnisse.
Dazu gehören der Transfer des Erlernten in den Alltag, die weitere Verbesserung der noch eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten sowie die Verstetigung und Verstärkung der Selbstmanagementkompetenz.
Die Nachsorgeprogramme sind durch die Rentenversicherung ausschließlich als Gruppenbehandlung konzipiert und sollen berufsbegleitend durchgeführt werden.
Die Empfehlung zur Nachsorge erfolgt durch den Reha-Arzt (während einer ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsmaßnahme).
• Kombination verschiedener Therapien wie z. B. Sporttherapie, Physio- und Ergotherapie, Ernährungsberatung, Entspannung etc. inklusive Arztgespräch
• maximal 24 Termine à 90 Minuten
• Beginn spätestens drei Monate nach Reha-Ende
• ein gerätegestütztes Trainingsangebot in der Gruppe
• maximal 26 Termine à 60 Minuten
• Durchführung 2 x pro Woche an nicht aufeinander folgenden Tagen
• Beginn innerhalb von vier Wochen, jedoch spätestens 6 Wochen nach Reha-Ende
Unterbrechung
Bei einer Unterbrechung der Nachsorgebehandlung von mehr als sechs Wochen ist die Maßnahme zwingend zu beenden.
Fahrkosten und Zuzahlung
Bei beiden Nachsorgeformen erhalten die Patienten die Fahrkosten zur Nachsorge mit jeweils 5 Euro pro in Anspruch genommene Therapieeinheit erstattet.
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.